Gemeinde Aradippou

Zivile Hochzeiten

Eine der führenden Gemeinden in Zypern bei zivilen Hochzeiten, die alle Ihre Anforderungen auf die anspruchsvollste und delikateste Weise erfüllt, wobei selbst das letzte Detail für Sie glattgebügelt wird, damit Sie Ihren besonderen Tag stilvoll genießen können.

Viele Paare feiern ihre Hochzeit in der Gemeinde Aradippou und genießen ihren Urlaub auf der wunderschönen Insel der Aphrodite.

Die Zeremonie findet in einem eigens eingerichteten und gestalteten Saal in der Gemeinde oder draußen im Garten an jedem Wochentag von Montag bis Freitag statt. Alternativer Ort für die zivile Trauungszeremonie ist das Kaimakliotis Museum. Die Eheschließung wird vom Standesbeamten durchgeführt, der entweder der Bürgermeister, der stellvertretende Bürgermeister oder ein Mitglied des Gemeinderats sein kann, das vom Bürgermeister schriftlich für diesen Zweck ermächtigt wurde, sowie jede Person, die vom Innenminister für den Zweck dieses Gesetzes ernannt wurde.

Damit eine Ehe gemäß den Bestimmungen des obigen Gesetzes gültig ist, muss sie auch folgende Bedingungen erfüllen:

- Die Ehe wird als Resultat des freien Einvernehmens beider Personen geschlossen.

- Keine vorherige Ehe ist für eine der beiden beteiligten Personen gültig.

- Beide Personen sollten über 18 Jahre alt sein, es sei denn, es gelten besondere Bedingungen, die vom Gesetz vorgeschrieben sind.

Eheerklärung und begleitende Dokumente

Personen, die eine Ehe schließen möchten, müssen vor dem Standesamt der Gemeinde Aradippou erscheinen und eine Erklärung abgeben, die 'Erklärung der beabsichtigten Eheschließung' genannt wird und von ihnen unterzeichnet ist. Die Erklärung drückt ihren Wunsch aus, zu heiraten, und enthält ihre persönlichen Angaben. Neben der Erklärung über die beabsichtigte Eheschließung müssen sie auch die Originaldokumente vorlegen, die für den Nachweis/die Beglaubigung der in der oben genannten Erklärung gemachten Angaben erforderlich sind. Die Dokumente, die für jede der beiden Personen erforderlich sind, lauten wie folgt:

Für Staatsbürger von Zypern

- Ein offizielles Dokument, das seine/ihre Identität nachweist, wie Personalausweis oder Reisepass.

- Bescheinigung über seinen Familienstand, d.h. offizielle Bescheinigung, die besagt, dass er/sie nicht an eine andere Ehe gebunden ist und frei ist, zu heiraten. Solche Dokumente können wie folgt sein:

- Wenn er/sie unverheiratet ist, muss er/sie eine Bescheinigung vorlegen, die seinen/ihren Status nachweist.

- Wenn er/sie zuvor verheiratet war, aber geschieden ist, muss eine originale Bescheinigung vorgelegt werden, die vom Standesbeamten des Familiengerichts ordnungsgemäß unterzeichnet und gestempelt ist und besagt, dass die Scheidung endgültig und unwiderruflich ist.

- Sterbeurkunde des Ehepartners, für den Fall, dass er/sie verheiratet war, aber sein/ihr Ehepartner verstorben ist.

- Kopie des eidesstattlichen Versicherungsverfahrens bei einem Gericht innerhalb der Republik Zypern durch jede Person, in dem ihr gegenwärtiger Familienstand erklärt wird, d.h. dass er/sie unverheiratet, geschieden oder verwitwet ist und den Namen der Person angeben, die er/sie heiraten möchte. Im Falle einer Scheidung oder des Todes des Ehepartners muss erklärt werden, dass nach der Scheidung oder dem Tod des Ehepartners keine weitere Ehe stattgefunden hat. Das Original muss im Standesamt hinterlegt werden und ist einen Monat ab Ausstellungsdatum gültig.

Wenn der Standesbeamte Zweifel an der Genauigkeit oder Gültigkeit der vorgelegten Dokumente hat, kann er sich weigern, die Ehe zu feiern. Alternativ kann der Beamte in einem solchen Fall verlangen, dass eine Bescheinigung des Standesamts vorgelegt wird, in der bestätigt wird, dass die betreffende Person gemäß dem 'Ehegesetz von 2003' in der Republik Zypern nicht verheiratet ist oder in dem genannten Zeitraum keine religiöse Ehe eingegangen wurde. Die Bescheinigung des Standesamts ist zwei Monate ab Ausstellungsdatum gültig.

Außerdem wird laut Bestimmungen anderer Gesetze empfohlen, die Bescheinigung über die Kontrolle von Thalassämie vorzulegen.

Für Ausländer

- Gültiger Reisepass

- Kopie der Geburtsurkunde, die von einer offiziellen Behörde seines/ihres Landes oder vom Presse- und Informationsamt der Republik Zypern ins Englische oder Griechische übersetzt wurde.

- Bescheinigung über den Familienstand, d.h. ob er/sie unverheiratet, geschieden oder verwitwet ist, ausgestellt von einer offiziellen Behörde seines/ihres Landes.

- Die oben genannte Bescheinigung ist sechs Monate ab Ausstellungsdatum gültig und muss ins Griechische oder Englische übersetzt werden. Die Übersetzung kann vom Presse- und Informationsamt Zyperns oder von einer offiziellen Behörde seines/ihres Landes vorgenommen werden.

- Die Originalbescheinigung über den Familienstand und die offizielle Übersetzung müssen gemeinsam vorgelegt werden.

- Außerdem muss die Bescheinigung über den Familienstand legalisiert werden. Die beste Form der Legalisierung ist mit Apostille-Siegel, wenn sein/ihr Land das 'Haager Übereinkommen zur Befreiung von der Beglaubigung ausländischer öffentlicher Urkunden' vom 5. Oktober 1961 unterzeichnet hat. Andernfalls ist es erforderlich, dass er/sie sich an eine offizielle Behörde seines/ihres Landes für die notwendige Legalisierung wendet.

- Original des eidesstattlichen Versicherungsverfahrens bei einem Gericht innerhalb der Republik Zypern durch jede Person, in dem ihr gegenwärtiger Familienstand erklärt wird, d.h. dass er/sie unverheiratet, geschieden oder verwitwet ist und den Namen der Person angeben, die er/sie heiraten möchte. Im Falle einer Scheidung oder des Todes des Ehepartners muss erklärt werden, dass nach der Scheidung oder dem Tod des Ehepartners keine weitere Ehe stattgefunden hat. Die eidesstattliche Versicherung ist einen Monat ab Ausstellungsdatum gültig.

- Das Original des Scheidungsdokuments, im Falle einer geschiedenen Person, das besagt, dass die Scheidung endgültig und unwiderruflich ist, ordnungsgemäß unterzeichnet und gestempelt und offiziell ins Griechische oder Englische übersetzt ist, entweder vom Presse- und Informationsamt Zyperns oder von einer offiziellen Behörde seines/ihres Landes. Das Original des Scheidungsdokuments und die offizielle Übersetzung müssen gemeinsam vorgelegt werden.

- Sterbeurkunde des Ehepartners, für den Fall, dass er/sie verheiratet war, aber sein/ihr Ehepartner verstorben ist. Die Bescheinigung sollte offiziell ins Griechische oder Englische übersetzt sein, entweder vom Presse- und Informationsamt Zyperns oder von einer offiziellen Behörde seines/ihres Landes. Das Originaldokument und die offizielle Übersetzung müssen gemeinsam vorgelegt werden.

Falsche Aussagen

Gemäß Artikel 34 des 'Ehegesetzes von 2003' wird jede Person, die vorsätzlich eine falsche Aussage in einer Erklärung, Bescheinigung oder einem anderen vom Gesetz geforderten Dokument macht oder einfügt, zu Freiheitsentzug oder hohen Geldstrafen oder beidem verpflichtet.

Ablauf der Ehe

Vorausgesetzt, dass die interessierten Parteien die Erklärung über die beabsichtigte Eheschließung mit allen notwendigen Begleitdokumenten vorlegen, kann die Eheschließung entweder durch den normalen Benachrichtigungsprozess oder durch ein schnelleres Verfahren erfolgen.

Normaler Prozess

Gemäß diesem Ablauf stellt der Standesbeamte das Bescheingungsschreiben aus und legt Datum und Ort der Eheschließung fest. Das Eheschließungsdatum sollte 15 Tage nach Ausstellung, jedoch spätestens 3 Monate nach Einreichung des Antrags liegen. Die Gebühren für die Eheschließung im normalen Verfahren betragen €128,15.

Schnelleres Verfahren

Wenn das Paar einen besonderen Grund hat und die Ehe vor der Mindestfrist von 15 Tagen schließen möchte, kann es darum bitten, dass die Ehe in 2-3 Tagen geschlossen wird und mindestens 15 Tage vor dem Fälligkeitsdatum. Vorausgesetzt, dass der Standesbeamte dies für angemessen hält und die Anfrage genehmigt, muss das Paar erhöhte Gebühren zahlen.

Eheschließungszeremonie

Die Eheschließungszeremonie ist sehr einfach. Die Zeremonie findet in Gegenwart von mindestens zwei Zeugen statt und beginnt mit dem Vorlesen eines besonderen Textes durch den Standesbeamten. Anschließend geben das Paar auf feierliche und öffentliche Weise ihre Absichtserklärung zur Heirat ab. Schließlich erklärt der Standesbeamte sie zu Mann und Frau.

Unmittelbar nach der Eheschließung stellt der Standesbeamte eine Heiratsurkunde in drei Ausfertigungen aus, die von ihm, den Ehepartnern und mindestens zwei Zeugen unterzeichnet sind. Das Original der Heiratsurkunde wird dem Ehepaar ausgehändigt, die zweite Kopie wird innerhalb von 7 Tagen dem Standesamt zur Archivierung übergeben und die dritte Kopie wird im Register der Gemeinde hinterlegt.

Wenn eine oder beide Parteien Staatsbürger eines ausländischen Landes sind, das eine Botschaft oder ein Konsulat in Zypern hat, schickt der Standesbeamte eine von ihm unterzeichnete Kopie der Heiratsurkunde an die Botschaft oder das Konsulat dieses Landes.

Das Ehepaar kann auch eine beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde gegen Gebühr erhalten.

Die Gemeinde Aradippou bietet KOSTENLOSEN Transport vom Flughafen Larnaca zur Gemeinde und nach der Zeremonie zu jedem Hotel in Zypern.

ZIVILE HOCHZEITEN FINDEN TÄGLICH ZWISCHEN 08.30 - 13.00 UHR STATT.

Während Sie in Aradippou sind, können Sie das 'Kaimakliotis Museum' besuchen.

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8 Stadiou Ave, Aradippou, P.O.Box 45024, Larnaka (Larnaca), 7110

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